Kosten
Grundsätzlich tragen gesetzlich versicherte Patienten ihre Kosten für osteopathische und heilpraktische Behandlungen selbst. Eine osteopathische Behandlungseinheit von 50 Minuten kostet zwischen 95 und 115 €. Beträgt die Behandlungseinheit, wie bei Kindern, 20-25 Minuten halbiert sich das Honorar.
Einige gesetzliche Krankenkassen unterstützen freiwillig die Osteopathie. Da die Konditionen von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Krankenkasse.
Als Heilpraktikern, Physiotherapeutin und Mitglied des Bundesverband Osteopathie (BVO e.V. ) erfülle ich sämtliche Kriterien für eine mögliche Kostenübernahme bzw. -beteiligung Ihrer Krankenkasse.
Im Rahmen einer Heilpraktiker Zusatzversicherung können Sie aber die Kostenübernahme bei ihrer beantragen.
Private Krankenkassen erstatten die Kosten für heilpraktische und auch osteopathische Behandlungen in der Regel komplett. Die Rechnung erfolgt nach den Richtlinien des Heilpraktikergesetzes (HPG) und der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) Die aktuellen Gesetzte sind bei den Gesundheitsämter oder unter www.gesetzte-im-Internet.de/heilprg/ndex.html einsehbar.
Da ich eine reine Terminpraxis bin müssen nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden werktags) leider in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.